Ingenieurbüro J.H.Kegel
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Si-Ge-Koordination


Der hohe wirtschaftliche Stellenwert gutausgebildeter Mitarbeiter in Unternehmen hat dazu geführt, das der Schutz und die Förderung der "Humanressourcen" eine hohe Priorität bei der Organisation von Baustellen hat.

Dieser Gedanke findet Niederschlag im Arbeitsschutzgesetz vom 7. August 1996 als Grundlage für die Umsetzung der EG-Baustellenrichtlinie 92/57/EWG vom 24.06.1992.

Der Gesetzgeber verpflichtet in der Baustellenverordnung den Normadressaten "Bauherr" zur wesentlichen Verbesserung der SICHERHEIT und des GESUNDHEITSSCHUTZES für Beschäftigte auf Baustellen. Mit der Maßgabe einer Unterlage für mögliche spätere Arbeiten am Gebäude zur Einhaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz wird auch die spätere Nutzungsphase eines Bauwerks in die Vorsorgepflicht des Bauherrn einbezogen.

Die Integration des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in die Planung und Ausführung eines Bauprojektes zum frühestmöglichen Zeitpunkt, führt nachweislich zu Kosteneinsparung, Unfall- und Schadensreduzierung, störungsarmer Projektabwicklung und späterer kostengünstiger Bewirtschaftung des Gebäudes

Wir sehen es als Ziel der Si-Ge-Koordination, die Kosten des Bauwerks in der Bau- und Nutzungsphase durch höhere Effektivität der Mitarbeiter und Synergieffekte
beim Schutz der Mitarbeiter zu reduzieren.

Gerne erarbeiten wir Ihnen entsprechende Konzepte für eine störungsfreie und schnelle Projektabwicklung







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